Mittwoch, 20. April 2011

5. Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung

Die Stadt musste anfangs noch einem König oder den Fürsten gehorchen. Im laufe der Jahre wurden sie aber selbstständig und erschufen die städtische Selbstverwaltung die sich aus dem Stadtrat, den Beamten und den Vollbürgern mit aktivem Wahlrecht zusammensetzte. Der Stadtrat war für die Höhe der Steuern, die Handels- und Verkehrsüberwachung, die Kontrolle vom Gewichten, den Abschluss von Bündnissen und für die Bestellung der Stadtrichter zuständig.

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